Transport, Energie & Nachhaltigkeit
Landverkehr
Die Schweiz hat stark in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur investiert und ist heute ein zentraler Verkehrsknotenpunkt auf der europäischen Nord-Süd-Achse. Das Landverkehrsabkommen regelt den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf Strasse und Schiene und sichert die Beteiligung der Schweiz am EU-Transportmarkt sowie zentrale Schweizer Besonderheiten wie die Verlagerungspolitik, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot und die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Es erlaubt die Abstimmung der Verkehrspolitik mit der EU und definiert gemeinsame technische Normen sowie Zulassungs- und Sozialvorschriften.
Das Verhandlungsergebnis 2024/2025 bestätigt die Schweizer Besonderheiten und öffnet den internationalen Schienenpersonenverkehr für eigenständige Anbieter. Die Trassenvergabe bleibt in Schweizer Hand, Kooperationen bleiben uneingeschränkt möglich. Die Schweiz kann grenzüberschreitende Bahnangebote im Regionalverkehr weiterhin direkt vergeben. Die Zusammenarbeit mit der Eisenbahnagentur der EU wird gestärkt. Damit bleiben die verfassungsmässig verankerte Verlagerungspolitik sowie die Qualität und Funktionsweise des Schweizer öffentlichen Verkehrs langfristig abgesichert.
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Luftverkehr
Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU schafft optimale Bedingungen für Schweizer Fluggesellschaften und regelt den gegenseitigen Zugang zum jeweiligen Luftverkehrsmarkt. Es sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau, einheitliche Regeln im Bereich der Luftsicherheit sowie die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und am einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky).
Die Aktualisierung des bestehenden Abkommens ermöglicht den Austausch von Kabotagerechten und die Beteiligung der Schweiz am Forschungsprogramm SESAR 3 zur Modernisierung der europäischen Flugsicherung. Zudem wurden die institutionellen Regeln und die Vorschriften über staatliche Beihilfen aktualisiert. Das Abkommen garantiert den gegenseitigen Marktzugang unter gleichen Voraussetzungen, ein kohärentes Sicherheitsniveau und die Möglichkeit, Anliegen der Schweizer Luftfahrt frühzeitig in EU-Rechtsprozesse einzubringen. Die EU-Fluggastrechte gelten auch ab Schweizer Flughäfen, und der Zugang zum EU-Markt bleibt für die Schweizer Luftfahrtindustrie sichergestellt.
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Energie
Die Schweiz ist eng in die Energiesysteme ihrer Nachbarländer eingebunden. Die Europäische Union hat einen gemeinsamen Energiebinnenmarkt geschaffen, dessen Vollendung derzeit weiter vorangetrieben wird. Ziel dieses Marktes ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine bezahlbare, saubere und verlässliche Energieversorgung zu gewährleisten, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Im Jahr 2024 führten die Schweiz und die EU Verhandlungen über ein Stromabkommen. Dieses soll die Versorgungssicherheit und die Stabilität der Stromnetze verbessern sowie den grenzüberschreitenden Stromhandel erleichtern.
Umwelt und Klima
Im Umweltbereich pflegt die Schweiz enge Beziehungen zur Europäischen Union. Sie nimmt regelmässig an den informellen Treffen der EU-Umweltministerinnen und -minister teil und ist seit 2006 Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA). Auf mehreren Gebieten hat die Schweiz ihre Umweltgesetzgebung weitgehend mit derjenigen der EU in Einklang gebracht.
