Recht & Inneres
Migration
Die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit fördert die enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei, Visa und Asyl. Mit der Schengener Zusammenarbeit haben die teilnehmenden Staaten Personenkontrollen an den Binnengrenzen grundsätzlich aufgehoben und Ausgleichsmassnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit beschlossen. Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass jedes Asylgesuch nur noch von einem Staat geprüft wird.
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Personenfreizügigkeit
Die Schweiz und die EU haben 1999 das Freizügigkeitsabkommen (FZA) abgeschlossen. Das FZA erlaubt es EU-Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, unter gewissen Bedingungen in der Schweiz zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für Schweizerinnen und Schweizer gelten die gleichen Bedingungen in den EU-Staaten. Die arbeitsmarktorientierte Zu- und Wegwanderung steht dabei im Vordergrund.
Im Rahmen der Stabilisierung des bilateralen Wegs übernimmt die Schweiz teilweise die Richtlinie 2004/38/EG und verknüpft sie mit einem wirksamen dreistufigen Schutzdispositiv, welches Ausnahmen, Absicherungen und Schutzklausel umfasst. Die Migration im Rahmen des FZA bleibt weiterhin auf die Erwerbstätigkeit ausgerichtet. Damit kann die Schweizer Wirtschaft mit den erforderlichen Fachkräften verstärkt, aber auch das Schweizer Sozialsystem geschützt werden.
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Polizeiliche Zusammenarbeit
Kriminelle überschreiten Grenzen. Internationale Polizei-Zusammenarbeit ist deshalb unverzichtbar, weshalb die Schweiz schon seit Jahren auf internationale Polizei-Zusammenarbeit setzt. Diese beruht auf der globalen multilateralen Zusammenarbeit via Interpol, den bilateralen Polizeikooperationsabkommen mit einzelnen Staaten und der europäischen multilateralen Zusammenarbeit via Europol.
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Zusammenarbeit im Bereich Justiz
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz umfasst sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht, den Datenschutz sowie die Kooperation mit europäischen Agenturen wie Eurojust oder Europol. Sie basiert auf einer Reihe bilateraler Abkommen. Im Zivilrecht ist sie insbesondere durch das Lugano-Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen, durch die Zusammenarbeit bei internationalen Kindesentführungen (Haager Übereinkommen) sowie durch Regelungen zur Zuständigkeit und Vollstreckung im Familienrecht geprägt. Auch im Datenschutz besteht eine enge Kooperation, etwa durch die Anerkennung des angemessenen Datenschutzniveaus der Schweiz durch die EU und den Austausch von Personendaten im Rahmen von Strafverfahren.
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Gemeinsame Grenzschutz- und Visapolitik
Das Schengen-Assoziierungsabkommen erleichtert den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und der EU, indem Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums abgeschafft werden. Die Schweiz und die EU betreiben gleichzeitig eine gemeinsame Politik in den Bereichen Grenzschutz und Visavergabe. Als Schengen-assoziierter Staat beteiligt sich die Schweiz am gemeinsamen System zur elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen (Entry-Exit System) sowie am gemeinsamen Reisegenehmigungssystem für visumbefreite Drittstaatsangehörige. Die Schweiz ist ebenfalls an Frontex und am sogenannten Border Management and Visa Policy Instrument (BMVI) beteiligt.
